Verkehrsrecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 01. Mai 2009 um 11:57 Uhr

Auch hier haben Sie womöglich der Rubrik Rechtsgebiete entnommen, dass Fragen zu folgenden Bereichen eine Rolle spielen:

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  • a) Verkehrszivilrecht:(Schadenersatzanspruch, Schmerzensgeld, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Gutachterkosten, Nutzensentschädigung, Mietwagen, Verdienstausfall etc.)
  • b) Ordnungswidrigkeiten:(Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß, Lenkzeitüberschreitung, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.)und
  • c) Verkehrsstrafrecht:(Fahren unter Alkohol, Körperverletzung oder Todesfolge, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen das Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsgesetz)

I. Verkehrszivilrecht

Bei einem Verkehrsunfall geht es darum, schnellstmöglich den Schaden zu erfassen und ggf. durch ein Sachverständigengutachten zu dokumentieren. Darüber hinaus muss für den Nachweis etwaiger Schmerzensgeldansprüche ggf. rechtzeitig der Arzt kontaktiert werden.

Der den Unfall verursachende Gegner bzw. dessen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung haben neben dem Sachschaden etwaige Schmerzensgeldansprüche, Verdienstausfall, Mietwagenkosten bzw. Nutzensausfall, Sachverständigen- und Attestkosten, Wertminderung etc. zu ersetzen.

Für Streitigkeiten sind die Zivilgerichte zuständig.

Anwaltskosten muss die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des den Unfall verursachenden Gegners übernehmen.

Im Versicherungsfall übernimmt auch eine etwa bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten.

II. Ordnungswidrigkeiten

In Bußgeldverfahren empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Akteneinsicht durch die beauftragte Anwaltskanzlei zu beantragen und diese mit dem Mandanten ausgiebig zu besprechen. Dabei kann es sinnvoll sein, bereits vor dem Erlass eines Bußgeldbescheids die Ermittlungsbehörde (in der Regel die Polizei) zu kontaktieren.

Gegen den Bußgeldbescheid kann sodann innerhalb der Rechtsmittelsfrist Einspruch eingelegt werden. Beachten Sie, dass zur Fristwahrung nicht die Absendung, sondern der Eingang des Rechtsmittels maßgebend ist.

Die Verfahren werden vor den Verkehrsgerichten durchgeführt.

Im Versicherungsfall übernimmt auch eine etwa bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten. Hierzu zählen auch Kosten für den Erlass und die Zustellung des Bußgeldbescheides.

III. Verkehrsstrafrecht

In Verkehrsstrafverfahren ist in der Regel ebenfalls eine sachkundige anwaltliche Vertretung anzuraten. Dies ist allein deshalb geboten, als mögliche Sanktionen einen weitaus höheren Nachteil für den Betroffenen bewirken können, als dies etwa durch die Verhängung einer Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fall ist.

Auch hier ist eine frühe Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden sowie eine frühe Akteneinsicht anzuraten. Die Verfahren sind zeitintensiv, da häufig mehrere Zeugen einvernommen werden.

Es besteht die Möglichkeit, ein Verfahren u.U. durch Strafbefehl zu beenden. Dabei findet keine mündliche Verhandlung vor dem Gericht statt. Es erfolgt auch kein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis.

Zuständig sind die Strafgerichte.

Bei Vertretung wird es - soweit es um sogenannte Vorsatzdelikte geht - keine Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung geben.

Hinweis:

Für das Verkehrszivil- und Bußgeldrecht hat die Kanzlei einen gesonderten Online-Service eingerichtet. Sie können hier auf den jeweiligen Text bzw. auf die Menüpunkte "Online-Verkehrszivilrecht" bzw. "Online-Bußgeld" klicken und ein Formblatt ausfüllen und so die Abwicklung Ihres Problems beschleunigen. Bitte beachten Sie dabei, dass ein Mandatsverhältnis nur bei schriftlicher Annahmeerklärung durch die Kanzlei zustande kommt und insoweit keine Gewähr für die Einhaltung von Fristen o.ä. übernommen wird.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. November 2010 um 18:27 Uhr
 

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